- Telefongebühr
- Te|le|fon|ge|bühr 〈f. 20〉 Sy Fernsprechgebühr1. regelmäßig zu zahlende Gebühr für einen Telefonanschluss (1)2. Gebühr für ein einzelnes Telefongespräch
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Te|le|fon|ge|bühr, die <meist Pl.>:Entgelt, das für die Inanspruchnahme eines Telefonanschlusses, eines ↑ Telefondienstes (2) od. für ein Telefonat o. Ä. zu entrichten ist.* * *
Te|le|fon|ge|bühr, die <meist Pl.>: Entgelt, das für die Inanspruchnahme eines Telefonanschlusses, eines Telefondienstes (2) od. für ein Telefonat o. Ä. zu entrichten ist.
Universal-Lexikon. 2012.