Telefongebühr

Telefongebühr
Te|le|fon|ge|bühr 〈f. 20〉 Sy Fernsprechgebühr
1. regelmäßig zu zahlende Gebühr für einen Telefonanschluss (1)
2. Gebühr für ein einzelnes Telefongespräch

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Te|le|fon|ge|bühr, die <meist Pl.>:
Entgelt, das für die Inanspruchnahme eines Telefonanschlusses, eines ↑ Telefondienstes (2) od. für ein Telefonat o. Ä. zu entrichten ist.

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Te|le|fon|ge|bühr, die <meist Pl.>: Entgelt, das für die Inanspruchnahme eines Telefonanschlusses, eines Telefondienstes (2) od. für ein Telefonat o. Ä. zu entrichten ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Telefongebühr — Te|le|fon|ge|bühr …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fernsprechgebühr — Fẹrn|sprech|ge|bühr 〈f. 20〉 = Telefongebühr * * * Fẹrn|sprech|ge|bühr, die <meist Pl.>: Telefongebühr …   Universal-Lexikon

  • Gebühr — Beitrag; Taxe; Abgabe; Preis * * * Ge|bühr [gə by:ɐ̯], die; , en: Betrag, der für [öffentliche] Leistungen zu bezahlen ist: die Gebühr für einen neuen Pass beträgt knapp 60 Euro; eine Gebühr erheben, entrichten; die Gebühren erhöhen; hier kann… …   Universal-Lexikon

  • Ortstarif — Ọrts|ta|rif, der: innerhalb eines bestimmten ↑ 2Ortes (2 a) [u. dessen näherer Umgebung] geltende Telefongebühr: zum O. telefonieren …   Universal-Lexikon

  • Telefon — Te·le·fon [ teːlefoːn, tele foːn] das; s, e; ein Apparat (mit Mikrofon und Hörer), mit dem man mit anderen Personen sprechen kann, auch wenn diese sehr weit weg sind; Abk Tel. <ein Telefon einrichten, benutzen, ans Telefon gehen; das Telefon… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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